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Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an einem unserer Lehrgänge ist die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen Voraussetzung.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Onlinesystem. Eine davon abweichende Offlineanmeldung ist auch möglich, nähere Informationen, sowie zum Ablauf sind unter den Hinweisen zu finden.
Bei der Anmeldung werden Daten gemäß der Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet. Dies ist notwendig, damit Sie für den Kurs oder den Lehrgang angemeldet werden können. Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

Teilnahmevoraussetzungen

Die in der Kurs-/ Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen müssen zu Beginn des Lehrgangstermines erfüllt sein (Ausnahme in Grenzen nach Absprache mit dem Leiter möglich).
Die Zulassungsvoraussetzungen werden u. a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG geregelt. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich.
Die Lehrgangsleitung ist befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs vom Lehrgang abzuweisen. Eine Erstattung der Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich.

Vergabe der Lehrgangsplätze

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Kurs-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Wird die Anmeldung nicht vom anmeldenden Interessenten bestätigt, ist die Anmeldung unvollständig und es besteht kein Anspruch auf einen Kurs-/Lehrgangsplatz. Gleiches gilt auch für die Abgabe der Einverständniserklärung für minderjährige Teilnehmer/innen (unter 18 Jahre) bis zum Meldeschluss, sofern diese bei der Anmeldung mit verschickt wurde. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

Teilnehmergebühren

In der Regel ist der Teilnehmerbeitrag am Tag der Veranstaltung in voller Höhe in bar an den Veranstaltungsleiter zu zahlen.
Abweichungen von dieser Zahlungsmodalität wird in der Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben, gelten als verbindlich und ersetzt die oben genannte Regelung.

Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Abmeldung

Eine Abmeldung vom Lehrgang ist unter der mitgeteilten persönlichen Internatadresse im Onlinesystem bis zum Meldeschluss möglich. Bis dahin geleistete Zahlungen werden erstattet.
Die Nichtteilnahme an einer Veranstaltung entbindet den Teilnehmer nicht von seiner grundsätzlichen Zahlungspflicht. Bei einer begründeten Nichtteilnahme, oder bei zeitlicher und / oder örtlicher Verlagerung der Veranstaltung und der daraus resultierenden Nichtteilnahme kann dem Teilnehmer der Teilnahmebeitrag erstattet werden. Über die Erstattung wird im Einzelfall entschieden und nur bei Vorliegen der schriftlichen Ersuchung des Teilnehmers zur Erstattung mit der Darlegung seiner Gründe. Ebenso wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests der Teilnahmebeitrag erstattet.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers, der alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ist möglich.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge oder Veranstaltungen von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Diese Dokumentationen dürfen von der DLRG Ortsgruppe Bergkamen e.V. in Präsentationen, im Internet und in Printmedien veröffentlicht werden. Sie stimmen auch der Weitergabe der Fotos an Dritte zu, soweit diese Weitergabe der Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG dient. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Journalisten und Redaktionen. Eine kommerzielle Verwendung Dritter, etwa durch Fotodatenbanken, ist von dieser Zustimmung unberührt und bedarf der Zustimmung im Einzelfall.
Dafür dürfen die Fotos an zentraler Stelle elektronisch gespeichert werden.

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